Meldung von Dachgeschossausbauten
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, einen Dachgeschossausbau bei der Gemeinde zu melden. Bei einer Vergrößerung der Geschossfläche auf einem Grundstück, das an die öffentliche Wasserversorgung und/oder Abwasserbeseitigung angeschlossen ist, fällt nachträglich ein...