
Bekanntmachung
Wahl des Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters
der Freiwilligen Feuerwehr Schaufling
in der Dienstversammlung
am Samstag, den 31. Januar 2026
um 19:30 Uhr
im Lindenstüberl, Schauflinger Hof
E I N L A D U N G
an alle Feuerwehrdienstleistende (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (Wahlberechtigte).
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) sind der Kommandant und sein Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Wahlberechtigt sind alle (aktiven) Feuerwehrdienstleisenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Schaufling, 09.01.2026
gez.
Robert Bauer
Erster Bürgermeister