Ob alte Fotos digitalisieren, eine kleine Ausstellung zur Ortsgeschichte auf die Beine stellen, besondere Vereinsstücke dokumentieren oder neue Wege finden, wie man Brauchtum und lokale Kultur an Jüngere weitergibt: In unseren Gemeinden steckt viel Herzblut in der Heimatpflege – oft ehrenamtlich und mit überschaubarem Budget. Genau hier setzt das bayerische Pilotförderprogramm „Heimat.Engagiert“ an.
Der Freistaat Bayern unterstützt damit jährlich bis zu 40 Projekte aus der Heimatpflege mit einer einmaligen Festbetragsförderung von 2.000 Euro. Kooperationspartner ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind nicht-kommunale Vereine, Organisationen und Initiativen – also Engagement außerhalb kommunaler Trägerschaft.
Wichtig: Das Programm richtet sich an Vorhaben, die nicht vorrangig kommerziell sind und inklusive/offen gestaltet werden (offener Heimatbegriff).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die Heimatgeschichte und örtliche Kulturformen besonders wertvoll oder innovativ pflegen und vermitteln. Beispiele:
- Veranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen
- Anschaffung/Instandsetzung von Ausstellungsinventar
- Technische/digitale Präsentationsformen (z. B. neue Darstellungs- und Vermittlungswege)
- Wegweiser und Informationstafeln
Nicht gefördert werden u. a. Bauvorhaben/Sanierungen, Neuanschaffung typischer Vereinsausstattung (z. B. Möbel, Kleidung, Instrumente) sowie „massentypische“ bzw. regelmäßig wiederkehrende Standardformate ohne besonderen/innovativen Charakter.
Wie läuft die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt digital über eine Online-Antragsplattform (BayernPortal/Online-Assistent).
Stichtage (Sammeltermine):
- 31. März
- 31. Oktober (jährlich)
Ein Antrag ist ganzjährig möglich – maßgeblich ist der nächste Stichtag. Pro Sammeltermin darf nur ein Antrag je Antragsteller eingereicht werden.
Ein paar praktische Punkte, die man kennen sollte
- Die Förderung beträgt 2.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss; Eigenmittel müssen mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
- Das Vorhaben muss in der Regel noch nicht begonnen haben (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
- Die Umsetzung muss innerhalb eines maximal einjährigen Bewilligungszeitraums abgeschlossen werden.
Kontakt und weitere Infos
Alle Details (inkl. Online-Antrag und Hilfen zur Antragstellung, z. B. zur BayernID) finden Sie auf den Programmseiten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat.
www.heimat.bayern/politik/foerdermoeglichkeiten
Bei Fragen zum Programm hilft das zuständige Team direkt weiter: heimat.engagiert@stmfh.bayern.de.
Wenn Sie in der Verwaltungsgemeinschaft Lalling (Grattersdorf, Hunding, Lalling, Schaufling) einen passenden Verein oder eine Initiative kennen: Geben Sie diese Information gerne weiter – manchmal fehlt nur der letzte Impuls, damit aus einer guten Idee ein gefördertes Projekt wird.
Text: VG Lalling, Isabell Obermayer