Das Bauantragsverfahren wird digital – Landratsamt Deggendorf führt das „Digitale Baugenehmigungsverfahren“ ein!
Ab dem 01.01.2023 ist es soweit: Das Landratsamt Deggendorf wird das sogenannte „Digitale Baugenehmigungsverfahren“ starten. Grundlage dafür ist die Digitale Bauantragsverordnung – kurz: DBauV.
Konkret bedeutet dies Folgendes:
- Alle eingereichten digitalen Anträge gehen grundsätzlich beim Landratsamt Deggendorf ein.
- Falls Baugenehmigungen, Vorbescheide und Abgrabungsanträge in Papierform eingereicht werden sollen, müssen diese ebenfalls beim Landratsamt eingereicht werden.
- Anträge auf Genehmigungsfreistellungsverfahren sowie isolierte Befreiungen in Papierform sind nicht beim Landratsamt einzureichen, sondern nach wie vor bei der Gemeinde.
Nach finaler Klärung der Rechtslage zwischen dem Ministerium und dem Landratsamt, werden die Bürgerinnen und Bürger dazu über die örtliche Presse im Detail weiter informiert.
VG Lalling