Information zu den Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung
Auf die Fragen zu den Verbesserungsbeiträgen zur Sicherstellung der öffentlichen Trink- und Löschwasserversorgung möchten ich hier nochmals im Detail eingehen:
Vielfach wird richtigerweise erwähnt, dass für die bestehende Versorgung und Infrastruktur im Bereich Wasser bereits bei Anschluss Beiträge entrichtet wurden. Dies ist korrekt. Da die aktuellen und notwendigen Baumaßnahmen jedoch eine umfangreiche und wesentliche Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung darstellen sind die Kosten hierfür laut Kommunalabgabenrecht auf die Eigentümer der anschlussnehmenden Grundstücke umzulegen.
Um ggf. Unklarheiten zu beseitigen ist es wichtig Folgendes dazu anzumerken:
Ursächlich für die Verbesserungsmaßnahmen sind nicht Neubaugebiete oder künftige Betriebserweiterungen, sondern schlicht die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung einer funktionierenden öffentlichen Trink- und Löschwasserversorgung. Die Stadtwerke Deggendorf haben den Wasserlieferungsvertrag mit der Gemeinde 2019 fristgerecht gekündigt. Hintergrund ist der massive Rückgang der Ergiebigkeit der Quellen auf dem Gebiet Dreitannenriegel. Aufgrund dieses Rückganges haben die Stadtwerke erklärt, die Versorgung des Gemeindegebietes Schaufling nicht mehr ganzjährig gewährleisten zu können. Der Rückgang dieser Quellschüttung stellt eine Störung dar, die die Stadtwerke nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt) und die laut Vertrag zu einem Aussetzen der Versorgung berechtigt.
Zum jetzigen Zeitpunkt (Verbundleitung nunmehr vollständig abgerechnet und Hochbehälter in der Bauausführung) sind die Gesamtkosten absehbar. Für die Baumaßnahmen sind selbstverständliche Ausschreibungen durchgeführt worden, in welchen jeweils der günstigste Anbieter den Zuschlag bekam. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 4,4 Mio. €.
Nach Abzug der staatlichen Förderung sowie der Beteiligung des Zweckverbands Bayer. Wald (Waldwasser), der Asklepios-Klinik, der Gemeinde Auerbach sowie des Marktes Hengersberg verbleibt bei der Gemeinde Schaufling ein Eigenanteil von rund 1.240.000,- €.
Die Anteile der Klinik sowie der beiden Kommunen sind in Abhängigkeit vom Jahresverbrauch an Trinkwasser festgelegt worden. Die Allgemeinheit (Gemeindegebiet Schaufling) wird damit nicht mit diesen Kosten belastet.
Insbesondere der Anschluss der Klinik führt zu einer deutlichen Entlastung der übrigen Anschlussnehmer.
Der Verteilungsschlüssel für den Anteil der Gemeinde Schaufling ist in der Verbesserungsbeitragssatzung festgelegt. Hinsichtlich der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen folgt eine gesonderte Information an die Anschlussnehmer. Diese Information erfolgt zusammen mit den uns vorliegenden Aufmaßen für Grundstück und Gebäude. Im Innenbereich ist die komplette Grundstücksfläche beitragspflichtig, im Außenbereich wird die sog. Umgriffsfläche (Haus- und Hoffläche) herangezogen. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen berechnet und vervielfacht um die Anzahl der Geschosse. Dachgeschosse werden nur angesetzt, soweit sie ausgebaut sind.
Beispielrechnung
Der endgültige Verbesserungsbeitrag beläuft sich laut der aktuellen Kostenberechnung für ein Wohnhaus mit 300 m² Geschossfläche und 800 m² Grundstücksfläche auf etwa 1800,- € netto zzgl. 7% Umsatzsteuer.
Für weitere Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.
Robert Bauer, Bgm.