Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2021
Die bayerischen Finanzämter geben hiermit bekannt, dass bei ihnen die nachstehend aufgeführten Steuererklärungen bis zum 31.06.2022 abzugeben sind.
Mehr Infos: Finanzamt_Steuererklärung 2021_Öffentliche Aufforderung