Aktuell wird die Entwurfsfassung des Managementplans zur Umsetzung von Maßnahmen im FFH-Gebiet mit Grundstückseigentümern und Fachstellen besprochen. Die Gebietsabgrenzung ist dabei bereits vor 20 Jahren vorgenommen worden. Ziel des Managementplans ist die Durchführung von Umsetzungsmaßnahmen zum Erhalt oder der Verbesserung von naturschutzrechtlich wertvollen Flächen. Der Plan ist nur verbindlich für Behörden. Private Grundstückseigentümer können die Planungen auf freiwilliger Basis und mittels Förderprogrammen umsetzen. Im Rahmen der Auslegung kann bis Ende März auf Fehler in den Darstellungen hingewiesen werden.

Kontakt: Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut.

Ziel des Managementplans ist es, mit Hilfe von freiwilligen „Kann-Regelungen“ Umsetzungsmaßnahmen zu fördern. Die aktuelle Flächennutzung im FFH-Gebiet kann unverändert fortgeführt werden. Es besteht lediglich ein Verschlechterungsverbot. Die Endfassung des Managementplans wird dann sobald als möglich von der Höheren Naturschutzbehörde online gestellt.

Er ist dann unter: https://www.lfu.bayern.de/natur/natura2000_managementplaene/index.htm abrufbar.

Hunger, VG Lalling