Als Willkommenskraft den schulischen Einstieg in Bayern mitgestalten: In den nächsten Wochen gilt es, den aus der Ukraine geflohenen Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen zu ermöglichen. 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus richtet Pädagogische Willkommensgruppen ein, die ein tages- bzw. wochenstrukturierendes Angebot bilden und den Bedürfnissen der geflohenen Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen sollen.

Sie können sich als Willkommenskraft engagieren und die aus der Ukraine geflohenen Kinder u. a. wie folgt unterstützen:

Folgende Aufgaben sind bei einem Engagement als Willkommenskraft u. a. möglich:

  • Sie stellen für die Kinder und Jugendlichen eine feste Bezugsperson dar, begleiten Sie beim schulischen Ankommen und sind direkter Ansprechpartner.
  • Sie übernehmen Betreuungsaufgaben, z. B. im Rahmen von Bewegungsangeboten, kreativen Angeboten etc.
  • Sie schaffen den Rahmen für eine Erstbegegnung mit der deutschen Sprache.
  • Sie unterstützen ukrainische Schülerinnen und Schüler in Regelklassen.
  • Sie unterstützen die Lehrkräfte vor Ort.
  • Sie übernehmen unterrichtliche Tätigkeiten.

Interesse? Hier geht es direkt zur Vermittlungsbörse 

Wer kommt als Willkommenskraft in Frage?

Jeder, der sich einbringen möchte! Darüber hinaus kommen für die Willkommensgruppen besonders in Frage:

  • Personen mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit
  • Ehrenamtliche Kräfte aus dem Umfeld der Schule
  • Personen mit einer Qualifikation in Deutsch als Fremdsprache (DaF) bzw. Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
  • Personen, die in der Ukraine als Lehrkraft gearbeitet haben
  • Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen
  • Lehramtsstudierende aller Schularten
  • Studierende aller Fächer
  • Aktuelle und ehemalige reguläre Vertretungs- bzw. Team-Lehrkräfte sowie Unterstützungskräfte des Programms „gemeinsam.Brücken.bauen“

Pädagogisches Geschick, kommunikatives Talent und die Fähigkeit zur Arbeit im Team sind ebenso von Vorteil.

Um als Willkommenskraft tätig zu sein, müssen vor Beginn der Tätigkeit folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • erweitertes Führungszeugnis (bei Geflohenen: Selbsterklärung)
  • Nachweis des Masernschutzes (bei Geflohenen Vorlage ggf. auch nach Tätigkeitsbeginn möglich)
  • bei Nicht-EU-Bürgern: Arbeitserlaubnis (Aufenthaltstitel für Geflohene „Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz“ regelmäßig mit Erlaubnis der Erwerbstätigkeit)

Willkommenskräfte werden direkt beim Freistaat Bayern beschäftigt. Die Vergütung erfolgt – abhängig vom Einsatzbereich und den beruflichen Vorerfahrungen – nach dem Tarifvertrag der Länder. Das Beschäftigungsverhältnis wird bis zum Ende des Schuljahres befristet (29. Juli 2022). Nähere Informationen zum Beschäftigungsverhältnis werden in Kürze ergänzt.

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich für eine Tätigkeit als Willkommenskraft interessieren?

Wenn Sie sich an unseren Schulen als Willkommenskraft engagieren möchten, registrieren Sie sich bitte in unserer Vermittlungsbörse.

  1. Nach erfolgter Registrierung im Vermittlungsportal geben Sie zunächst Ihre Kontaktdaten an.
  2. Die Datenbank wird von den Schulen auch genutzt, um Aushilfsnehmer wie Vertretungs- und Team-Lehrkräfte sowie Unterstützungskräfte für das Programm „gemeinsam.Brücken.bauen“ zu gewinnen. Bitte wählen Sie daher unbedingt Ihre gewünschte Verwendungsart aus: „Einsatz als ‚Willkommenskraft Ukraine‘ in pädagogischen Willkommensgruppen (schulartübergreifend)“
  3. Ergänzen Sie am Ende der Eingabemaske noch die Angaben zu Qualifikation, Stundenumfang und Einsatzregion.

Nach Ihrer Registrierung nehmen je nach Zuständigkeit und im Bedarfsfall die Schulen, die Staatlichen Schulämter oder die Regierungen direkt mit Ihnen Kontakt auf. Details zum Einsatzort, zum möglichen Stundenumfang usw. erhalten Sie dann auf diesem Wege.

Selbstverständlich ist auch eine direkte Kontaktaufnahme mit Schulen und Staatlichen Schulämtern möglich.

Telefonische Auskunft

Bitte lesen Sie vor Ihrer Anfrage zunächst unsere FAQ bzw. unsere Informationsseite zum bayerischen Schulsystem, die auch auf Englisch und Ukrainisch zur Verfügung steht.

Die Telefonhotline zur Ukraine-Hilfe des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus steht bei dringenden Fragen rund um Hilfsangebote für Flüchtlinge und Informationen für Helfer zur Verfügung. Die Hotline ist außerhalb der bayerischen Schulferien von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 089/72 08 05 68 erreichbar.

Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege unter der Nummer 089/54 49 71 99 (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Samstag 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr) ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet. Hier erhalten Sie Informationen und Hilfe, wenn Sie den Kontakt zu den Ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen, Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen, nahestehenden Personen vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) helfen möchten oder selbst ehrenamtlich Hilfe leisten wollen. Menschen, die Hilfe benötigen oder anbieten, können sich auch per E-Mail melden.

VG Lalling, Isabell Obermayer

Presseartikel Stand: 29.03.2022