Zwischenzeitlich sind in Bayern nahezu alle Grundsteuererklärungen abgegeben worden. Allgemein Aussagen zur Höhe der Grundsteuer können aktuell nicht gemacht werden.
Derzeit erhalten Sie vom Finanzamt zwei Bescheide (Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid sowie Grundsteuermessbescheid). Anfang 2025 werden die Grundsteuerbescheide der Gemeinde erstellt. Diesem ist dann final zu entnehmen, wie viel Grundsteuer zu zahlen ist.
Hinweis: Der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag ist die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer. Die Gemeinde multipliziert zur Berechnung der Grundsteuer den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde (Beispiel: Grundsteuermessbetrag 100,- € x Hebesatz 300 % = 300,- € Grundsteuer/Jahr). Die Gemeinde Schaufling wird im Laufe des Jahres 2024 die vom Finanzamt übermittelten Grundsteuermessbeträge auswerten und die Hebesätze für 2025 neu festlegen und bekanntgeben. Hier wird sich die Gemeinde Schaufling auch nach den Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags richten. Im Anschluss erhalten alle Immobilieneigentümer für das Jahr 2025 neue Grundsteuerbescheide.
Weitere Informationen finden sich beim Bayerischen Landesamt für Steuern auf der Website: www.grundsteuer.bayern.de.
VG Lalling, Isabell Obermayer