Auf Einladung der Seniorenbeauftragten der Gemeinden Lalling, Hunding und Schaufling informierte VdK Geschäftsführer Helmut Plenk über die Notfallmappe und klärte über die Kosten für eine Heimeinweisung auf.

Den Infoabend zur Problematik – Pflege: „Meine Mama muss ins Heim-was kommt auf uns zu-“ verbunden mit der Frage zu einer Notfallmappe: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger kamen ins Gasthaus zur Post, um bei einem denkbaren „Ernstfall“, den sich keiner wünscht, informiert zu sein bzw. vorgesorgt zu haben. 

Eingeladen dazu haben die Seniorenbeauftragten der 3 Gemeinden Lalling: Maria Gruber, Gemeinde Hunding: Evi Straßer und Anita Rainer und Gemeinde Schaufling: Chrissi Romeo und Franz Zacher. Federführend für die 3 Gemeinden begrüßte Maria Gruber die zahlreichen Gäste, die Vorstandschaften der jeweiligen VdK-Ortsverbände und vor allem den Referenten Helmut Plenk, VdK-Geschäftsführer Deggendorf. 

Zunächst ging der Sozialrechtsexperte auf das Thema ein: Meine Mama/Papa muss ins Heim – Was kommt auf uns Angehörige zu! Wer zahlt das Heim? Viele sagen ja, es gibt doch ein Gesetz, dass Kinder dann nicht herangezogen werden, wenn sie im Jahr nicht mehr als 100.000 EURO verdienen. „Grundsätzlich ist das richtig“, so Plenk, aber jetzt kommt das große aber……… Bevor der Staat in Form von Gewährung der Sozialhilfe einspringt, prüft er ganz genau, wenn jemand in ein Heim müsste und die Rente nicht reicht. 

Folgende Fragen stehen an: Wann war die Heimeinweisung? Wie schaut die Geldbewegung der Heimbewohnerin der letzten 10 Jahre aus? Wann ist das Schonvermögen von 5.000 EURO, bei verheirateten 10.000 EURO erreicht? Ist ein Notarvertrag da? Was steht da alles drin? Fragen über Fragen, was der Sozialrechtsexperte mundgerecht erzählte, was so manchen Zuhörer sehr zum Staunen brachte.

Man müsse das eigene Vermögen offenlegen, wobei sogar in einem Übergabevertrag „Fallstricke“ beinhaltet sein könnten. Falls Naturalien, Art Taschengelder oder Wohnrecht geschrieben stünden, werde das in Euro und Cent umgerechnet und vorrangig eingesetzt. Bevor hier die Sozialhilfe greift, wird ganz sorgfältig geprüft, wer sich an den Heimkosten beteiligen muss.  

Bei seinem weiteren Referat über die Notfallmappe ging Helmut Plenk vor allem auf die Frage ein: Brauche ich unbedingt eine Patientenverfügung, was sollte ich bedenken? Wenn man überlegt, benötige ich eine Patientenverfügung, ist es empfehlenswert,  sich zunächst darüber Gedanken darüber zu machen, was im Zusammenhang mit Krankheit, Leiden und Tod wichtig ist. Manche Menschen haben Angst, dass vielleicht nicht mehr alles medizinisch Mögliche für sie getan werden könnte, wenn sie alt oder schwer krank sind. Andere befürchten, dass man sie in solchen Situationen unter Aufbieten aller technischen Möglichkeiten nicht sterben lässt. Es ist nicht einfach, sich mit existenziellen Fragen auseinander zu setzen, die Krankheit, Leiden und auch das Sterben betreffen. Dennoch ist dies notwendig, weil man sich über die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen klar werden muss. Festlegungen in einer Patientenverfügung bedeuten, dass man selbst die Verantwortung für die Folgen übernimmt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt diesen Anordnungen entspricht. Dabei sollte man bedenken, dass in bestimmten Grenzsituationen des Lebens Voraussagen über das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden im Einzelfall kaum möglich sind.

Man muss sich bewusst sein, dass durch einen Behandlungsverzicht unter Umständen auf ein Weiterleben verzichtet wird. Umgekehrt sollte man sich darüber klar sein, dass für eine Chance weiterleben zu können, möglicherweise Abhängigkeit und Fremdbestimmung in Kauf genommen werden muss. Am Ende der persönlichen Willensbildung kann die Entscheidung stehen, eine Patientenverfügung zu erstellen oder der Entschluss, keine Vorsorge treffen zu wollen. Für diese Überlegungen muss man sich Zeit nehmen und sich nicht unter Druck setzen.

 Abschließend riet Helmut Plenk den Zuhörern/innen, baldmöglichst die Initiative zu ergreifen. „Wer nicht selbst handelt, wird behandelt“. Gleichzeitig warnte der Referent davor, die Verfügungen aus Broschüren einfach abzuschreiben. Eine Patientenverfügung ist nur dann sinnvoll, wenn sie auf den jeweiligen Verfasser konkret abgestimmt ist. 

Zum Abschluss bedankte sich Maria Gruber für den interessanten Vortrag beim Referenten und wünschte allen noch einen guten Nachhauseweg. (UP)

Foto (Peter Gruber): Franz Zacher, Maria Gruber, Anna Amann, Referent Helmut Plenk, Anita Rainer, Evi Straßer