Das aktuelle bayerische Förderprogramm zum Glasfaserausbau, die „Bayer. Gigabitrichtlinie“ bietet einen Fördersatz für den ländlichen Raum von 90 %, wobei je Anschlussadresse ein Förderhöchstbetrag von 5000,- € gilt.
Ein neues Bundesförderprogramm soll mit 2 Förderaufrufen im April und September starten. Der Start ist aber noch nicht sicher. Aktuell wird die Förderrichtlinie noch bearbeitet. Insgesamt stehen voraussichtlich 100 Mio. € für Bayern zur Verfügung. Begünstigt werden Gemeinden mit einem hohen Bedarf bzw. geringer Breitbandleistung.
Die Förderprogramme können grundsätzlich kombiniert werden. Bei einer Zusage im Bundesförderprogramm besteht die Sicherheit, eine Förderquote von 90 % zu erreichen. Aufgrund der Deckelung je Adresse im bayerischen Förderprogramm ist diese Förderquote nicht sicher gewährleistet.
Das Bundesförderprogramm ist mit einem höheren Aufwand verbunden. Vor der Markterkundung ist ein Branchendialog zu führen. Bei der Anmeldung zur Förderung wird ein Ranking mit Punktevergabe je Gemeinde durchgeführt. Das gesamte Verfahren hat eine Dauer von voraussichtlich 20 Monaten. Eine Aufnahme ist nicht sicher.
Im Unterschied zum bayerischen Förderprogramm müssen im Bundesförderprogramm alle zuwendungsfähigen Adressen ausgebaut werden. Beim bayerischen Förderprogramm kann nach Vorliegen der Grobkostenschätzung eine Auswahl getroffen werden. Zudem ist das bayerische Förderprogramm nach ca. 9 Monaten abgeschlossen mit dem Kooperationsvertrag.
Eine weitere Markterkundung muss auch im bayerischen Förderprogramm auf jeden Fall nochmals durchgeführt werden, da die Erkundung nicht älter als ein Jahr sein darf. Die letzte Markterkundung seitens der Gemeinde erfolgte im August 2021, daraufhin wurde das Bundesförderprogramm gestoppt und die Erkundung wurde hinfällig. Bei einer Markterkundung wird geklärt, ob ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch einen Netzbetreiber in Frage kommt.
Das sogenannte „Startgeld Netz“ in Höhe von 5000,- € kann für die Unterstützung durch einen externen Dienstleister verwendet werden. Dieser führt eine Bestandsaufnahme durch und unterstützt die Gemeinde bei den verschiedenen Verfahrensschritten bis zur Erstellung der Förderantragsunterlagen. Mit dem „Startgeld Netz“ sind die Kosten des Dienstleisters im Wesentlichen gedeckt.
Die aktuelle Beschlusslage der Gemeinde sieht vor, eine erneute Markterkundung im Rahmen des bayerischen Förderprogrammes durchzuführen.
Anschließend entscheidet der Gemeinderat – je nach leistbarem Kostenrahmen – über den Umfang eines weiteren Ausbaues.
Robert Bauer, Bgm.