Bei der damaligen Erstellung des Bebauungsplanes „Gwendfeld“ blieb ein Teil unbeplant. Für diesen Bereich im Norden des Baugebietes wird nun der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gwendfeld II“ aufgestellt. In der jüngsten Sitzung fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss. Außerdem wurde der Entwurf gebilligt. Es entstehen sieben Parzellen. Für die sollen die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes gelten. Die Räte wollen außerdem eine Wendemöglichkeit am Ende der entstehenden Sackgasse für die Durchführung des Winterdienstes und die Müllabfuhr gesichert wissen. Hingewiesen wird ferner auf die Anbringung einer PV-Anlagen auf den neuen Häusern.
Der Planer für die Sanierung des List-Areals informierte die Räte über die Leistungsverzeichnisse für die Gewerke Baumeister-, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten für die Bauteile Foyer und Bürgersaal. Diese Arbeiten dürfen nun ausgeschrieben, aber vorerst nicht vergeben werden. Der Gemeinderat stimmte der Ausschreibung zu. Die Förderstelle hat eine Deckung der zuwendungsfähigen Kosten in den Raum gestellt. Wenn die Ausschreibungssummen die zuwendungsfähigen Kosten überschreiten, muss nach Einsparungsmöglichkeiten gesucht werden. Eine Förderung der Überschreitung hat die Förderstelle offen gelassen. Eine Abklärung ist erst möglich, wenn die Ausschreibungsergebnisse vorliegen und Einsparungsmöglichkeiten geprüft sind.
Bei Wetzenbach wird die Widmung für eine Teilfläche von gut 130 Meter eines öffentlichen Feld- und Waldweges aufgehoben. Die Teilfläche hat keine Bedeutung mehr.
Zur Finanzierung der umfangreichen Maßnahmen zur Sicherung der gemeindlichen Wasserversorgung muss die Gemeinde Verbesserungsbeiträge für die angeschlossenen Anwesen erheben. Im neuesten Gemeindeblatt hat Bürgermeister Robert Bauer die Bevölkerung ausführlich über die Notwendigkeit informiert. Von betroffenen Grundstückseigentümern sind nun Anfragen gekommen, ob nicht ein Teil des Umlagebedarfes über Wassergebühren abfinanziert werden könnte. Die Verbesserungsbeiträge für die Hausbesitzer würden in diesem Fall sinken, die Wassergebühren aber steigen. Die Verwaltung hat dazu einen Vorschlag vorgelegt. In dem Berechnungsbeispiel wird unterstellt, dass ein Teilbetrag von 500 000 Euro über Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen finanziert würde. Die Abfinanzierung würde in diesem Fall bei unverändertem Wasserverbrauch 33 Jahre dauern. Für diesen Zeitraum wären auch die höheren Verbrauchsgebühren zu zahlen. Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag, den Umlagedarf zu 80 Prozent über Verbesserungsbeiträge und zu 20 Prozent über eine höhere Wassergebühr zu finanzieren. In diesem Fall würde die Wassergebühr weniger steigen, der Verbesserungsbeitrag geringer abnehmen. Beide Möglichkeiten führen zu Vor- oder Nachteilen für Teile der Hausbesitzer. Das Für und Wider einer merklich höheren Wassergebühr wurde ausgiebig diskutiert. Letztendlich entschieden sich die Räte mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der bisherigen Finanzierung über Verbesserungsbeiträge.
Zugestimmt wurde den Bauanträgen von Tobias Achatz zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und landwirtschaftlichen Abstell- und Lagerflächen in Schaufling, von Thomas Nothaft zum Bau eines Milchviehstalles, eines Kälberstalles mit landwirtschaftlichem Lager sowie eines Güllebehälters in Penk, von Michael Stündler zur Erweiterung des Milchviehstalles und Neubau eines Güllebehälters in Wulreiching und von Markus und Monika Rieder zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohnungen und Carports in Schaufling sowie den Antrag auf Vorbescheid von Franz und Renate Zacher für eine Erweiterung der Maschinenhalle um eine Hackschnitzellager in Muckenthal.
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2019 und 2020 hatte keine Beanstandungen ergeben. Die Entlastung bereitete deshalb keine Probleme. Keine Einwände gab es gegen die Jahresrechnung 2020 des Kindergartens, zumal sich ein Überschuss von etwa 26 500 Euro ergab. Dies sei ein Ausdruck eines außerordentlich wirtschaftlichen Betriebes wurde festgestellt. Dem Ortscaritasvereins gebühre die Anerkennung der Gemeinde. vgl