In der jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit den Gemeinden Hunding und Lalling zugestimmt, mit der der gemeinsame Betrieb der Tourist-Info Lallinger Winkel geregelt wird. Die Gemeinden und Hunding und Schaufling übertragen an die Gemeinde Lalling alle in Zusammenhang mit dem Tourismus betreffenden Aufgaben. Ausgenommen sind eigene Einrichtungen für den Tourismus wie Ausweisung und Unterhaltung von Wanderwegen. Die bleiben bei den jeweiligen Gemeinden. Die Gemeinde Lalling bleibt Arbeitgeber des Personals der Tourist-Info. Änderungen beim Personal erfordern die Zustimmung aller drei Gemeinden. Die Abwicklung der Tourist-Info erfolgt über den Haushalt der Gemeinde Lalling. Die Kostenaufteilung des Defizits im Verwaltungshaushalt erfolgt nach Abzug der jeweiligen gemeindlichen Einnahmen aus dem Tourismus einschließlich der vereinnahmten Fremdenverkehrsbeiträge nach der Einwohnerzahl. Die Gemeinde Lalling hat außerdem einen Standortvorteil von 15 Prozent zu übernehmen. Für das Defizit gilt eine Kostendeckelung von maximal 75 000 Euro. Ein höheres Defizit wäre von den Gemeinden abzusegnen. Für die Unkosten der Mostkönigin gilt die gleiche Verteilung, wobei eine Kostendeckelung von 3 000 Euro vereinbart wurde. Eine Kostenbeteiligung für im Vermögenshaushalt fallende Ausgaben bedarf einer eigenen Regelung der Gemeinden. Die Kostenanteile der Gemeinden Hunding und Schaufling werden bei der Erstellung der Jahresrechnung der Gemeinde Lalling erstellt. Sie muss die anderen Gemeinden über alle wichtigen Vorgänge in der Tourist-Info unterrichten. Hunding und Schaufling haben ein umfangreiches Recht zur Einsichtnahme in die Unterlagen. Einmal jährlich wird eine gemeinsame Rechnungsprüfung durchgeführt.
Die Zweckvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn nicht rechtzeitig eine Kündigung erfolgt. In Kraft getreten ist die Zweckvereinbarung rückwirkend am 1. Januar 2021.
Ein Hausbesitzer aus Haslach möchte an die Wasserversorgung der Gemeinde anschließen. Damit ist der Gemeinderat grundsätzlich einverstanden. Der Antragsteller muss aber auf eigene Kosten einen Übergabeschacht mit Wasserzähler erstellen sowie die Querung der St 2133 und die Leitungsverlegung auf Privatgrund regeln. Voraussetzung ist zudem eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Deggendorf.
Zugestimmt wurde den Baugesuchen von Andreas und Tanja Köppl zum Bau eines Holzschuppens und eines Carports in Wotzmannsdorf, von Markus Streicher und Maria Augustinowitz zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage in Schaufling und von Tobias Schaupp zum Neubau eines Einfamilienhauses in Schützing, dem Änderungsantrag von Christoph Gawlik zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und von zwei Doppelgaragen in Schützing sowie der Bauvoranfrage von Anton Schuhbaum zum Bau eines landwirtschaftlichen Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage in Wetzenbach. vgl