NEUE RECHTSLAGE ab 08.2020

Aktuell werden die Jahresbescheide vom Bundesanzeiger verschickt!

Nach § 4 TrGebV kann sich aber ein gemeinnütziger Verein auf Antrag ab dem Jahr 2020 ff- von diesen Gebühren befreien lassen.

Die Gemeinnützigkeit ist nachzuweisen durch Vorlage des Freistellungsbescheides des zuständigen Finanzamtes.

Der Antrag wirkt in dem Jahr, in dem er gestellt wurde in die Zukunft, also für 2021 ff.

Den Antrag per E-Mail beim Bundesanzeiger Verlag GmbH (gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de) unter Vorlage der folgenden erforderlichen Unterlagen stellen:

  • Gütiger Vereinsregisterauszug mit Namen und Sitz des Vereins und unter
    Bezeichnung des aktuellen Vorstands mit Vertretungsbefugnis.
  • Nachweis der Identität der beantragenden Vorstandsmitglieder unter
    Vorlage einer Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises mit Lichtbild 4
    Abs. 2 S. 3 TrGebV).
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins durch den
    Freistellungsbescheid
  • Wenn der e.V. bereits einen Gebührenbescheid bekommen hat, bitte das
    Aktenzeichen angeben.
  • Der nicht e.V. kann keinen Freistellungsbescheid nachweisen. Ggf bitte
    nachfragen, was da verlangt wird.

 

Der Antrag könnte dabei folgendermaßen formuliert werden:

„Betreff: Befreiung Jahresgebühr Transparenzregister

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir die Befreiung von der Jahresgebühr für 2021 und die folgenden Jahre für das
Transparenzregister. In der Anlage erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen (Registerauszug und
Freistellungsbescheid)
.

Wir beda(1ken uns für Ihre Bemühungen und bitten um Übersendung der Gebührenbefreiung.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

1. Vorsitzende/r FFW … e. V. /(

Sofern der Vorstand selbst den Antrag stellt, reicht als Nachweis der Berechtigung der aktuelle Auszug aus
dem. Vereinsregister. Wenn eine andere Person den Antrag stellt müssen mit dem Antrag die Identität
sowie die Berechtigung, für den Verein handeln zu dürfen, nachgewiesen werden (etwa. durch
Personalausweis und Vollmacht).

VG Lalling