Mit der Haltung eines Hundes ab vier Monaten entsteht die Hundesteuerpflicht. Wer also einen oder mehrere Hunde ab einem Alter von vier Monaten besitzt, muss diese unverzüglich bei der Gemeinde anmelden. Entsprechende Formulare finden sich auf der Webseite der VG Lalling unter www.vg-lalling.de/hundesteuer. Nach Anmeldung erhält man für jeden Hund ein „Hundemarke“, die man am Halsband oder Geschirr des Hundes anbringen muss. Die Hundesteuersätze betragen für den ersten Hund 25 €, für jeden weiteren 40,00 €.
Hinweis: Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn bei einer Überprüfung keine Hundeanmeldung vorliegt.
VG Lalling, Isabell Obermayer